Häufig gestellte Fragen / FAQ

Ist ALBIS Bestattungen bundesweit tätig?

Grundsätzlich ist ALBIS nur im Einzugsgebiet (Karte) tätig. Abholungen außerhalb des Einzugsgebiets sind gegen Mehrkosten auf Anfrage möglich.

Wo wird der Verstorbene beerdigt?

Die anonyme Bestattung findet auf einem deutschen Friedhof innerhalb des Einzugsgebiets statt. Die Baumbestattung erfolgt im RuheForst Elbtalaue bei Gartow. Hierüber erhält der Auftraggeber einen Grabstellennachweis durch ALBIS.

Wo wird der Verstorbene eingeäschert?

Die Einäscherung erfolgt in einem deutschen Krematorium.

Wie hoch sind die Friedhofskosten?

Die Friedhofsgebühren variieren je nach Paket und Friedhof.

Kann man an der Beerdigung teilnehmen?

Die Beisetzung der Urne erfolgt in aller Stille ohne Begleitung. Wer eine Trauerfeier oder Urnenbeisetzung mit Begleitung wünscht, kann über das Paket 2 die Urne zu einem Bestatter oder Friedhof schicken lassen. Gerne vermitteln wir Ihnen auch ein kompetentes Bestattungshaus.

Ich brauche mehr Informationen, an wen kann ich mich wenden?

Fragen zum Auftrag oder Ablauf, weiterführende Informationen oder Grundsätzliches zur Bestattung können Sie gerne per E-Mail an info@albis-bestattungen.de Wir sind bemüht, Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten.

Wie kann ich die Rechnung bezahlen?

Bei positiver Bonität (siehe AGB´s) haben Sie grundsätzlich 21 Tage Zeit die Rechnung zu bezahlen. In Einzelfällen behalten wir uns vor die Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung nach Auftragserteilung per E-mail.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Gemeinsam mit unserem Partner, der ADELTA.FINANZ AG, können wir den Hinterbliebenen ein Finanzierungsangebot unterbreiten. Dabei sind  bequeme Ratenzahlungen, mit Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten,  für den Ausgleich von Bestattungsrechnungen möglich

Können die Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen werden?

Ob die Kosten vom Sozialamt übernommen werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie persönlich beim zuständigen Sozialamt stellen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten?

Den Antrag erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.