Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge der Firma ALBIS Bestattungen GmbH mit Verbrauchern gem. § 13 BGB
§ 1 Bestattungsvertrag
Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Firma ALBIS Bestattungen GmbH (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.
Vertragsschluss
Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande.
Der Bestatter ist im weiteren Verlauf zur Abwicklung des Bestattungsauftrags auf die sofortige Zuarbeit von Dokumenten (Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, Personalausweis oder Meldebescheinigung, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteil, usw.) durch den Auftraggeber angewiesen. Entstehen durch das nicht zur Verfügung stellen Verzögerungen oder weitere Kosten, so falle diese zu Lasten des Auftraggebers.
Vollmacht
Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist, Zeitungsverlag für den Druck der Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so fallen diese Geschäftsbesorgungen dem Auftraggeber allein zur Last.
Vorrang der Individualabrede
Dem Auftraggeber und dem Bestatter bleibt vorbehalten Individualabreden abzuschließen.
Individualabreden haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Datenschutz
Der Bestatter ist unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes berechtigt, die mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Bestattungsvertrages erhobenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
Erfüllungsgehilfen
Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen.
§ 2 Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verbindlich werden Angebot und Preise erst nach Vertragsabschluss durch Zusendung einer Auftragsbestätigung durch den Bestatter.
Werden dem Bestatter Umstände bekannt, dass der Auftraggeber kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist bzw. Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit weggefallen sind, kann der Bestatter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
§ 3 Fälligkeit/Bezahlung
Die Zahlung der Rechnung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor in bestimmten Einzelfällen nur gegen Vorkasse den Auftrag anzunehmen. Dabei werden Leistungen durch uns erst ab Zahlungseingang durchgeführt. Für Auftraggeber ohne dauerhaften oder festen Wohnsitz in Deutschland können wir die Leistungen nur gegen Vorkasse erbringen.
Wir sind berechtigt, vor Bestätigung des Auftrags bei der ADELTA.FINANZ AG, Marc-Chagall-Straße 2, 40477 Düsseldorf, Auskünfte zur Bonität des Kunden einzuholen. Die ADELTA FINANZ AG unterhält eine Datenbank mit zur Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden. Das Unternehmen darf die Begründung eines Bestattungsvertrags aufgrund einer negativen Bonitätsauskunft verweigern. Der Kunde erklärt weiterhin, dass er davon in Kenntnis ist, dass die durch vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an die ADELTA FINANZ AG Geschäftsbereich der BestattungsFinanz, Schinkelstraße 44a, 40211 Düsseldorf sowie an einen Refinanzierer abgetreten werden. Zahlungen sind ausschließlich auf das auf der Abrechnung angegebene Konto zu leisten.
§ 4 Beendigung des Bestattungsvertrages
Kündigung
Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Vergütung
Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus wichtigem Grund, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist, gekündigt, so hat der Auftraggeber dem Bestatter die vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen zu zahlen.
Entgangener Gewinn
In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist.